Steuerrückstellungen und Kapitalertragsteuer bei Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds

Steuerrückstellungen und Kapitalertragsteuer bei Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds

Dr. Gabriele Lange, Head of Tax bei der Institutional Investment Group, und RA/StB Christiane Schönbach, Partnerin bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft

Das Investmentsteuergesetz n. F. sieht eine Steuerpflicht für inländische Erträge auf Ebene des Investmentfonds und grundsätzlich auch auf Ebene des Spezial-Investmentfonds vor. Alternativ ist Kapitalertragsteuer auf inländische Erträge abzuführen, wenn der Spezial-Investmentfonds die Transparenz- und Erhebungsoption ausgeübt hat. Insbesondere für Immobilien-Spezial-Investmentfonds mit Anlageschwerpunkt Deutschland haben die Fälle, in denen tatsächlich Kapitalertragsteuer abgeführt werden muss, deutlich zugenommen. Der nachfolgende Beitrag von Dr. Gabriele Lange, Head of Tax bei der Institutional Investment Group, und RA/StB Christiane Schönbach, Partnerin bei der WTS Steuerberatungsgesellschaft, untersucht, wie in dieser neuen Gemengelage erreicht werden kann, dass es durch die Abführung der Steuern aus dem Fondsvermögen weder zu Verwerfungen bezüglich des Anteilspreises noch zu Vermögensverschiebungen zwischen den Anlegern kommt.

Den vollständigen Beitrag finden Sie in der juristischen Spezialzeitschrift Recht der Finanzinstrumente (RdF), die Finanzinstrumente aus aufsichts-, zivil-, steuer- und bilanzrechtlicher Perspektive beleuchtet und deren betriebswirtschaftliche Implikationen untersucht.

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