FoStoG: Neue Rechtsvehikel – neue Möglichkeiten für institutionelle Immobilienfonds-Investoren?

FoStoG: Neue Rechtsvehikel – neue Möglichkeiten für institutionelle Immobilienfonds-Investoren?

Dr. Gabriele Lange, Head of Tax, und Tobias Moroni, Managing Director Institutional Investment Partners GmbH, erläutern in einem in der Juli-Ausgabe des Absolut|Report erschienenen Fachbeitrag die neuen Gestaltungsmöglichkeiten, die das Fondsstandortgesetz (FoStoG) für institutionelle Immobilienanleger mit sich bringt. 

Mit dem Fondsstandortgesetz (FoStoG) will der Gesetzgeber nicht nur als „business as usual“ Anpassungen an europarechtliche Vorgaben vornehmen, sondern darüber hinaus aufsichtsrechtliche und steuerliche Maßnahmen zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschlands bündeln und diesem zu mehr Attraktivität verhelfen. So wird die Gelegenheit beim Schopfe gepackt, auch eigene wettbewerbspolitische Interessen wahrzunehmen, indem jenseits der Umsetzungsroutine europarechtlicher Vorgaben eigene Akzente im Produktrecht gesetzt und neue Rechtsvehikel eingeführt werden. Die diesbezüglich relevanten Teile des FoStoG treten gemäß Art. 11 Abs. 3 FoStoG am 2. August 2021 in Kraft und eröffnen institutionellen Investoren und Produktanbietern neue Gestaltungsoptionen in der Immobilienanlage.

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(Quelle: Absolut|report 3|2021)